Für Eigentümer Gewerbliche Anmietung Provision: keine

Was Sie unterschreiben, und was Sie dafür bekommen.

Die Fragen, die Eigentümer uns tatsächlich stellen — ohne Marketingantworten.

Der Vertrag

Sie schließen mit uns einen gewerblichen Mietvertrag über die gesamte Wohnung. Die Weitervermietung an Gäste ist darin ausdrücklich gestattet — das ist der entscheidende Unterschied zu einem gewöhnlichen Wohnraummietvertrag, bei dem eine Untervermietung nur geduldet oder gar nicht zulässig wäre.

Laufzeit

In der Regel zwölf bis 36 Monate mit Verlängerungsoption. Wo wir eine Nutzungsänderung finanzieren, brauchen wir die längere Laufzeit, um die Investition zu amortisieren.

Miete

Ein fester monatlicher Betrag, unabhängig von unserer Auslastung. Er orientiert sich am ortsüblichen Niveau für vergleichbare gewerbliche Flächen — nicht an dem, was wir mit der Wohnung verdienen. Wir zahlen Ihnen keine Umsatzbeteiligung und verlangen im Gegenzug auch keine Beteiligung an schwachen Monaten.

Kaution

Marktüblich, je nach Objekt. Bei größeren Einheiten arbeiten wir zusätzlich mit einer Bürgschaft.

Nebenkosten

Trägt der Mieter, also wir. Der Verbrauch bei möblierter Kurzzeitvermietung liegt typischerweise über dem einer Dauervermietung — das ist eingepreist und nicht Ihr Thema.

Die unbequemen Fragen

Ehrlich beantwortet

01

Wird meine Wohnung ruiniert?

Kurzzeitgäste bleiben im Schnitt drei bis fünf Nächte und kochen selten. Die Wohnung wird nach jedem Aufenthalt professionell gereinigt und dabei kontrolliert — das sind mehr Zustandsprüfungen pro Jahr, als eine dauervermietete Wohnung in fünf Jahren erlebt. Schäden regulieren wir, nicht Sie.

02

Beschweren sich die Nachbarn?

Das ist das reale Risiko, nicht der Zustand der Wohnung. Wir arbeiten deshalb mit Mindestaufenthaltsdauern, keinen Buchungen für Feiern oder Gruppen, Hausordnung in der Buchungsbestätigung und einer Telefonnummer, die auch nachts jemand abnimmt. Wo eine Eigentümergemeinschaft die gewerbliche Nutzung untersagt, nehmen wir das Objekt nicht.

03

Bekomme ich Ärger mit dem Bezirksamt?

Nur wenn ohne Genehmigung betrieben wird — und genau das machen wir nicht. Betrieben wird ausschließlich mit gültiger Genehmigung bzw. Registriernummer. Wenn sich im Verfahren herausstellt, dass ein Objekt nicht genehmigungsfähig ist, kommt es nicht zum Vertrag.

04

Was, wenn Ihr Unternehmen scheitert?

Berechtigte Frage bei einem jungen Anbieter. Praktisch heißt es: Sie haben einen Mietvertrag mit den üblichen Sicherheiten, eine Kaution und eine Wohnung, die auf unsere Kosten möbliert wurde. Wir arbeiten außerdem bewusst nur mit Objekten, die auch bei durchschnittlicher Auslastung tragen — nicht mit solchen, die nur bei Bestwerten funktionieren.

05

Warum nicht selbst kurzzeitvermieten?

Können Sie. Es bedeutet Genehmigungsverfahren, Möblierung, Preispflege, Gästekommunikation zu jeder Tageszeit, Reinigungslogistik, Steuer- und Meldepflichten sowie das volle Leerstandsrisiko. Wenn Sie das wollen, ist das der ertragreichere Weg. Wenn nicht, übernehmen wir es und tragen das Risiko.

Passt nicht zu uns

Objekte, die wir absagen

Damit Sie nicht unnötig Zeit investieren — wir nehmen keine Objekte, bei denen die Teilungserklärung oder die Eigentümergemeinschaft gewerbliche Nutzung ausschließt, bei denen keine Aussicht auf eine Genehmigung besteht, die in reinen Wohngebieten weit außerhalb der nachgefragten Lagen liegen, oder bei denen die geforderte Miete auch bei guter Auslastung keine Marge lässt.

Eine ehrliche Absage im ersten Gespräch ist uns lieber als ein Vertrag, der nach acht Monaten platzt.